Zum Schuljahr 2026/27 suchen wir engagierte Menschen, die mit uns als verlässlichem Praxispartner ihre 3-jährige praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur/m Erzieher:in (PivA) absolvieren möchten.
Seit über vier Jahrzehnten ist der Evangelische Verein als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Mit rund 130 Einrichtungen und Projekten und über 500 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten freien Trägern im Rhein-Main-Gebiet. Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen – orientiert an ihren Bedürfnissen und an gesellschaftlichen Veränderungen. Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe sind Grundlage unserer Arbeit. Wir arbeiten inklusiv – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sozialem Hintergrund.
Zum Schuljahr 2026/27 suchen wir engagierte Menschen, die mit uns als verlässlichem Praxispartner ihre 3-jährige praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur/m Erzieher:in (PivA) absolvieren möchten.
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Kinga Derecskey-Sciortino (Arbeitsbereichsleitung) unter der Telefonnummer +49 157 850 022 04.
Der Evangelische Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V. setzt sich aktiv für die Umsetzung der Kinderrechte, die Gewährleistung des Kinderschutzes und die Gestaltung seiner Einrichtungen als sichere Orte für Kinder und Jugendliche ein.
Wir schätzen Vielfalt, Individualität und Inklusivität. Diskriminierungssensible Bewerbungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind beim Evangelischen Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V. Standard. Schwerbehinderte und BIPoC Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass das Beifügen eines Bewerbungsfotos optional ist. Gleiches gilt für die Angabe von Betreuungszeiten; Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Information in Ihren Bewerbungsunterlagen aufnehmen möchten.
Es gelten die Regelungen des Einstellungsgesetztes der EKHN.